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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für alle Lieferungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin schriftlich bestätigt hat.
  2. Die Verkäuferin haftet nur für eigenes grob fahrlässiges Verschulden und solches ihrer Erfüllungsgehilfen. Von der Verkäuferin genannte Eigenschaften der gelieferten Waren gelten nur als zugesichert, wenn sie diese schriftlich bestätigt hat. Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung Wandlung, Minderung oder Nachlieferung verlangen.
  3. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Frachtführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Messvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz des Käufers oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer. Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin beschränken sich in jedem Fall auf den doppelten Wert der Lieferungen, durch die der Käufer geschädigt ist.
  4. Kaufpreisforderungen werden mit der Übergabe der Ware fällig. Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Laufzeit vereinbarter Zahlungsfristen beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware ab Lieferstelle, der gleichzeitig Rechnungsdatum ist. Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn die Verkäuferin auch bei Überweisung am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann.
  5. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) für Verbraucher und 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) für Unternehmen fällig. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein.
  6. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist die Verkäuferin ohne Nachfristsetzung berechtigt, von allen etwa bestehenden Verträgen, auch solchen, bei denen Zahlungsverzug des Käufers nicht vorliegt, zurückzutreten, wobei es ihr vorbehalten bleibt, Schadenersatz vom Käufer, zu verlangen. Die Verkäuferin kann auch sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf Zahlungsbedingungen oder Vereinbarungen verlangen. Eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche ist nur zulässig, wenn diese von ihr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.
  7. Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin, auch aus etwaigen Wechseln, erfüllt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Saldoforderung der Verkäuferin. Bei einer Rücknahme der Vorbehaltsware gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
  8. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten, die ihm aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen, an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist auf Verlangen der Verkäuferin verpflichtet, ihr den Schuldner zu benennen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  9. Die Abrechnung von Heizöl- und Dieselmengen erfolgt gemäß der seit 1.1.1993 geltenden Verordnung auf der Basis einer Bezugstemperatur von 15° C.
  10. Es wird empfohlen, diese Heizölrechnung als Bezugsmengennachweis für den Fall einer Heizölbewirtschaftung vier Jahre aufzubewahren.
  11. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht beim Heizölkauf nicht; Einzelheiten ergeben sich aus der nachstehenden Belehrung.
  12. Löst sich der Käufer ohne einen von der Verkäuferin zuvertretenden Grund vom Vertrag, insbesondere durch Stornierung oder Aufkündigung, so ist die Verkäuferin berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der Schadenersatz umfasst alle entstandenen Kosten (z.B. Bearbeitungsaufwand der Stornierung, entgangener Gewinn, Preisdifferenz). Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Verkäuferin ein geringerer Schaden entstanden ist.
  13. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Stelle, von der aus die Lieferung erfolgt (Lieferstelle).
  14. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Hinweis zum Widerrufsrecht

Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die der Heizölhandler keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.

 

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