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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für alle Lieferungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin schriftlich bestätigt hat.
  2. Die Verkäuferin haftet nur für eigenes grob fahrlässiges Verschulden und solches ihrer Erfüllungsgehilfen. Von der Verkäuferin genannte Eigenschaften der gelieferten Waren gelten nur als zugesichert, wenn sie diese schriftlich bestätigt hat. Mängelrügen sind unverzüglich geltend zu machen. Der Käufer kann bei mangelhafter Lieferung, Wandlung, Minderung oder Nachlieferung verlangen.
  3. Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Transportführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Meßvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer. Schadenersatzansprüche gegen die Verkäuferin beschränken sich in jedem Fall auf den doppelten Wert der Lieferungen, durch die der Käufer geschädigt ist.
  4. Kaufpreisforderungen werden mit der Übergabe der Ware fällig. Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Laufzeit vereinbarter Zahlungsfristen beginnt mit dem Tag der Versendung der Ware ab Lieferstelle, der gleichzeitig Rechnungsdatum ist. Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn die Verkäuferin auch bei Überweisung am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann.
  5. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB berechnet. Der Verzug tritt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Lieferung ein.
  6. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ist die Verkäuferin ohne Nachfristsetzung berechtigt, von allen etwa bestehenden Verträgen, auch solchen, bei denen Zahlungsverzug des Käufers nicht vorliegt, zurückzutreten, wobei es ihr vorbehalten bleibt, Schadenersatz vom Käufer zu verlangen. Die Verkäuferin kann auch sofortige Bezahlung aller sonstigen Forderungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende Zählungsbedingungen oder Vereinbarungen verlangen. Eine Aufrechnung von Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche ist nur zulässig, wenn diese von ihr anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Von Pfändungen ist die Verkäuferin unverzüglich zu benachrichtigen.
  7. Lieferungen der Verkäuferin erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Verkäuferin, auch aus etwaigen Wechseln erfüllt hat. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Verkäuferin zustehenden Saldoforderung. Bei einer Rücknahme der Vorbehaltsware gehen die Kosten zu Lasten des Käufers.
  8. Bei Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten, die ihm aus diesem Rechtsgeschäft erwachsen, an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist auf Verlangen der Verkäuferin verpflichtet, ihr den Schuldner zu benennen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  9. Die Abrechnung von Heizöl- und Diesel-Mengen erfolgt gemäß Verordnung ab 01.01.1993 von 15°C.
  10. Es wird empfohlen, diese Heizölrechnung als Bezugsmengennachweis für den Fall einer Heizölbewirtschaftung vier Jahre aufzubewahren.
  11. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist die Stelle, von der aus die Lieferung erfolgt (Lieferstelle).

 

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